Rechtliche Hinweise:
Wir bieten für den Deutschen Rechtsraum ausdrücklich keine Rechtsberatung an, sondern Dienstleistungen als Unternehmens- beraterin. Sollte ein Kunde Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz benötigen, verweisen wir ihn grundsätzlich an eine uns bekannte und kompetente Anwaltskanzlei. Bei Angeboten, in denen Rechts- dienstleistungen im Preis kalkulativ enthalten sind, entsteht darüber hinaus stets ein eigenes Mandants- verhältnis zwischen dem vermittelten Rechtsdienstleister und dem Kunden. Soweit Sie dringend Rechtsberatung im Themengebiet der Unternehmens- formen benötigen, so erhalten Sie diese bei der mit uns kooperierenden Rechtsanwaltskanzlei in Deutschland:

Rechtsanwalt Johannes Hilmes
Kassel: +49 (0)561-47396600
Berlin: +49 (0)30-609854310

Firmengründungen

  • Britische Limited und Ltd. & Co. KG
    Durch Urteile des BGH wurde auch der englischen Limited als Niederlassung in Deutschland die uneingeschränkte Rechtsfähigkeit zugesprochen. Die deutsche Niederlassung einer Limited kann somit wie z.B. eine deutsche GmbH an Ihrem Niederlassungsstandort Klagen, Rechte und Eigentum (auch Immobilien) erwerben und veräußern, sowie vieles andere mehr. (s. auch UG versus Limited)
  • Limited-Treuhandservices
    Für den Betrieb einer englischen Limited oder sonstiger europäischer Rechtsform bieten wir verschiedene, wichtige Treuhandservices an. Beim Preisvergleich mit anderen Anbietern möchten Sie bitte berücksichtigen, dass in unserem Hause die Treuhanddienste ausschließlich von einem in Deutschland zugelassenen und in Kassel ansässigen, deutschen Rechtsanwalt geleistet werden.
  • Limited in Polen
    Wir gehören zu den wenigen Gründungsgesellschaften, die in der Lage sind, in der Republik Polen innerhalb weniger Wochen eine selbständige Limited-Niederlassung mit allen Registereinträgen und Steuernummern (NIP und REG-ON) zur Eintragung zu bringen.
  • UG haftungsbeschränkt
    Die deutsche Rechtsform der "Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt", kurz "U.G. haftungsbeschränkt", ist seit dem 01.11.2008 die deutsche Antwort auf die Verbreitung der Niederlassungen britischer Limiteds im deutschen Rechtsraum. Sie entspricht in gesellschaftsrechtlicher Natur, bis auf die Bestimmungen zum Stammkapital, voll und ganz der GmbH. Sie lässt sich bereits mit einem Stammkapital von nur einem Euro gründen. (s. auch UG versus Limited)
  • GmbH
    Die deutsche GmbH ist im Allgemeinen die am besten geeignete Rechtsform für Unternehmensgründer, die das entsprechende Gründungskapital bereitstellen können, die sogenannte "Vorgründungsphase" in Kauf nehmen, jedoch eine Gesellschaft mit entsprechender Bonität sowie einem konventionellen Image benötigen. Ein wichtiger Vorteil ist im Übrigen die Haftung allein mit dem Gesellschaftsvermögen - also nicht mit dem Privatvermögen der Gesellschafter.