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Dieses Paket stattet Sie mit grösstmöglicher Anonymität für die Aufnahme wirtschaftlicher Tätigkeiten in Deutschland aus. Die Ämter des Directors und Shareholders werden in der Gesellschaft von einem Treuhänder als natürliche Person (deutscher Rechtsanwalt mit guter Bonität, der Treuhandschaften bereits erfolgreich seit über 10 Jahren vollzieht) in Treuhandschaft ausgeübt. Der Treuhänder wird somit "Nominee Director" und "Nominee Shareholder" und bleibt in jedem Falle für die Funktionen der deutschen Zweigniederlassung passiv. Der Kunde und/oder weitere Personen werden verantwortliche Leiter der deutschen Zweigniederlassung. Die Treuhänderstellung des Anwaltes, die Handlungsvollmachten des Niederlassungsleiters und die wirtschaftlichen Rechte an den Geschäftsanteilen werden im Rahmen schriftlicher Treuhandverträge rechtssicher fixiert, um allen Beteiligten höchstmögliche Sicherheit zu gewährleisten.
Ferner wird nach Eintragung der Niederlassung im deutschen Handelsregister ein Bankkonto bei einer deutschen Großbank für die Company vermittelt.
Sicher werden Sie verstehen, dass wir uns bei diesem umfangreichen Leistungspaket vor Auftragsannahme über die Motive der gewünschten Treuhandschaften erkundigen. Wir stehen insoweit grundsätzlich nur für seriöse, gesetzeskonforme Geschäftsvorhaben zur Verfügung!
Sie werden darüber hinaus in Deutschland handlungsfähig, ohne sich selbst um den Vollzug des Eintrages beim zuständigen Handelsregister kümmern zu müssen. Selbst die Anmeldung der Niederlassung in das deutsche Handelsregister vollzieht der Treuhänder, da dies bereits aus rechtlichen Gründen erforderlich ist (Nachweis der Vertretungsberechtigung). Unser Limited-Treuhand-Komplettangebot richtet sich an alle Gründer, die eine selbständige Niederlassung in Deutschland mit größtmöglicher Anonymität errichten und betreiben wollen, jedoch die Vornahme der erforderlichen Amtswege unseren fachlich qualifizierten Mitarbeitern und kooperierenden Kanzleien überlassen möchten.
Wir übernehmen die Registrierung der Company beim britischen Firmenregister (Companies House) und senden Ihnen die Unterlagen im englischen Original und in deutscher Übersetzung zu. Unser Service umfasst ausserdem die Vorbereitung der Anmeldung beim zuständigen Gewerbe- oder Ordnungsamt. Die Anmeldung beim Handelsregister wird im Rahmen dieses Fullservicepaketes von unserem Notar vorbereitet, begleitet und bis zur erfolgten Eintragung vollzogen. Dies beinhaltet im Übrigen auch die Erledigung von rechtlich begründeten Zwischenverfügungen.
Die Abklärung des erwünschten Geschäftszwecks und der Niederlassungsbezeichnung bei der zuständigen Berufskammer (IHK, Handwerkskammer) übernehmen wir für unsere Kunden.
- Namensrecherche und Firmenregistrierung in UK inkl. Amtsgebühren
- Certificate of Incorporation (Gründungsurkunde)
- Current Appointments Report (Handelsregisterauszug)
- Memorandum & Articles (Gründungsvertrag & Satzung)
- First Minutes (Protokoll der Gründungssitzung)
- Übersetzung der o.g. Unterlagen durch beeidigte Übersetzerin
- Gesellschaftsbeschluss zur Gründung einer deutschen Zweigniederlassung
- Vorbereitung der Gewerbeanmeldung (GewA1)
- Abklärung der Niederlassungsbezeichnung und des Geschäftszwecks mit der zuständigen Kammer
- Vorbereitung der notariellen Anmeldung zur Eintragung einer Niederlassung in das deutsche Handelsregister
- + Notarbescheinigung nach § 21 BNotO zur Bestätigung der Funktionsträger (Director, Secretary) und Eintragungen in UK*
- + Vollzug der notariellen Anmeldung zur Eintragung einer Niederlassung in das deutsche Handelsregister inkl. Notarkosten (BIS ZUR ERFOLGREICHEN EINTRAGUNG!) inkl.Erledigung aller evtl. Zwischenverfügungen*
- + Bankontogründung bei einer deutschen Bank (mit Onlinebanking und EC/Maestro-Karte)
- + Treuhandschaft Nominee-Director und Nominee-Shareholder (deutscher Rechtsanwalt) für einen Zeitraum von einem Jahr (Folgekosten z.Zt: 899,00 EUR/anno)
Für nur 219,- Euro stellen wir den Schriftführer (Secretary), das Registered Office in UK und führen pünktlich den Annual Return (inkl. der Amtsgebühren eines "Dormant Accounts") für Sie durch. Wir kümmern uns ferner auch um sonstiges Formularwesen in England, z.B. die steuerliche Erfassung dort vor Ort. Wir erledigen somit alle erforderlichen Amtswege in Großbritannien für Sie, die für eine Limited, welche nur eine Zweigniederlassung in Deutschland betreibt, erforderlich sind. Wir halten Ihnen dahingehend den Rücken frei!
Sie können alternativ den Secretary auf Ihren Wunsch selbst stellen oder auf diesen insgesamt verzichten, welches rechtlich seit kurzem auch möglich ist. Dies ist angesichts der Wichtigkeit seiner Aufgaben in England jedoch nur in wenigen Ausnahmefällen empfohlen. Bitte beachten Sie, daß das Registered Office gesetzlich vorgeschrieben ist!
Die Amtsgebühren des Registergerichtes für die Eintragung werden direkt von der Gesellschaft angefordert. Bitte beachten Sie, dass, je nach Gerichtsbezirk, ggf. zusätzlich eine Apostille des "Letter Of Good Standing" oder des "Certificate Of Incoporation" erforderlich sein kann.
* Alle Verträge bzw. Anträge werden durch einen von uns vermittelten Anwalt vorbereitet, die Kosten hierfür sind in unseren Preisen enthalten. Wir führen keine Rechtsberatung durch.
Preis: 1.569,00 € (exkl. VAT)
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