Rechtliche Hinweise:
Wir bieten für den Deutschen Rechtsraum ausdrücklich keine Rechtsberatung an, sondern Dienstleistungen als Unternehmens- beraterin. Sollte ein Kunde Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz benötigen, verweisen wir ihn grundsätzlich an eine uns bekannte und kompetente Anwaltskanzlei. Bei Angeboten, in denen Rechts- dienstleistungen im Preis kalkulativ enthalten sind, entsteht darüber hinaus stets ein eigenes Mandants- verhältnis zwischen dem vermittelten Rechtsdienstleister und dem Kunden. Soweit Sie dringend Rechtsberatung im Themengebiet der Unternehmens- formen benötigen, so erhalten Sie diese bei der mit uns kooperierenden Rechtsanwaltskanzlei in Deutschland:

Rechtsanwalt Johannes Hilmes
Kassel: +49 (0)561-47396600
Berlin: +49 (0)30-609854310

Limited-Niederlassung in Polen

Wir gehören zu den wenigen Gründungsgesellschaften, die in der Lage sind, in der Republik Polen innerhalb weniger Wochen eine selbständige Limited-Niederlassung mit allen Registereinträgen und Steuernummern (NIP und REG-ON) zur Eintragung zu bringen.

Anders als in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist es in Polen nicht zulässig, während der Eintragungs- bzw. Vorgründungsphase eines Unternehmens bereits wirtschaftlich aktiv zu werden. Ferner bestehen Kreditinstitute auf eine erfolgte Eintragung - andernfalls ist keine Kontoeröffnung möglich. Auch in Polen kann man die britische Limited als selbständige Niederlassung mit all den Vorteilen zur konventionellen Sp.z.o.o. (polnische Gesellschaft mit beschränkter Haftung) einsetzen. Auch bereits in anderen Staaten niedergelassene UK-Limiteds können hierfür eingesetzt werden.

Unsere umfangreichen Partnerschaften in Polen ermöglichen unseren Kunden überdies auch die Betreuung des gesamten Unternehmens in der Startphase (wie z.B. die Suche von Büro-, Produktions- oder Lagerflächen sowie die Anmeldung von sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern bei der zentralen Sozialkasse "Z.U.S.").

Die Herstellung geeigneter Bankkontakte und die Eröffnung eines Geschäftsgirokontos (die Eröffnung ist nicht nur auf PLN- sondern auch auf USD- oder EUR-Basis möglich) gehören selbstverständlich zu unserem Komplettservice.  In Problemfällen garantieren wir Ihnen aufgrund der perfekten Polnischkentnisse einiger unserer Mitarbeiter kürzeste Lösungswege.

Unsere Schwerpunkt-Arbeitsgebiete in Polen sind  Posen (Poznan) und Breslau (Wroczlaw). Lassen Sie sich durch uns als erfahrenen Partner Ihre geschäftliche Grundlage in Polen schaffen!

Gerne stehen wir zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung: +49 (0)561 7662057-0. Konsultacje w jez.polskim pod numerem: +49 561 7662057-31

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