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Die spanische SL ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach spanischem Recht. Nach geltendem europäischen Recht kann die spanische SL auch eine Niederlassung in Deutschland oder jedem anderen Land der EU gründen. Die Vorteile der spanischen SL (Sociedad Limitada) lassen sich jedoch am bestens ausschöpfen, wenn die Gesellschaft ihren geschäftlichen Mittelpunkt in Spanien beibehält. Insbesondere für gewerblich passive Vermögensgesellschaften stellt die spanische SL eine optimale Lösung dar. Die Vorteile liegen auf der Hand:
1. Das erforderliche, einzuzahlende Stammkapital der spanischen SL beträgt nur 3006,00 €
2. Das spanische Gesellschaftsrecht legt den Geschäftsführer der Gesellschaft weit weniger Risiken auf, als im deutschen Rechtsraum im Falle der GmbH. Eine Durchgriffshaftung auf den Geschäftsführer oder die Gesellschafter kommt nur in ganz besonderen Ausnahmefällen in Betracht. Dies wäre nur bei unerlaubten Handlungen, z.B. dem Entzug von Haftungskapital oder Straftaten, der Fall.
3. Zu jeder spanischen SL wird gesetzlich bedingt ein auf die Firma lautendes Bankkonto, welches bei einer spanischen Großbank geführt wird, geliefert. Dieses Bankkonto kann in deutscher Sprache online administriert werden. Eine Visa-Card gehören, wie die Online-Zugangsdaten, zur Grundausstattung. In Spanien haben, im Gegensatz zu Deutschland, Behörden nicht ohne Weiteres die Möglichkeit, das Bankgeheimnis zu umgehen. So lässt es sich vermeiden, ohne Schuld als Verdächtiger geführt zu werden.
4. Die Steuerbehörden in Spanien sind wesentlich umgänglicher und großzügiger. Abgesehen von den etwas geringeren Steuersätzen lassen sich auch im Regelfall wesentlich mehr Positionen steuerlich absetzen, so dass im Grunde schon mit einem wesentlich geringeren zu versteuernden Ergebnis gerechnet werden kann.
5. Bei der Ausübung handwerklicher Tätigkeiten ist im Gegensatz zu anderen Mitgliedsstaaten der EU kein Befähigungsnachweis, wie z.B. ein Meisterbrief erforderlich. Somit ist die gewerbliche Chancengleichheit gewährleistet. Durch weitere wettbewerbsrechtliche Bestimmungen bietet die spanische SL weitaus weniger Angriffsfläche für nervige Abmahnpiraterie und ähnliche Gängeleien.
6. Dritten kann ohne Verletzung geltender Gesetze es verwehrt werden, die tatsächlichen wirtschaftlichen Berechtigten der Geschäftsanteile in Erfahrung zu bringen. So ist selbst dem spanischen Handelsregister in der Regel nur der Gründungsgesellschafter bekannt, nicht jedoch der aktuelle.
7. Durch gleichzeitige Stellung von Treuhandgeschäftsführer und Treuhandgesellschafter ist es möglich, eine nach Außen anonyme Gesellschaftsgründung zu vollziehen. Insgesamt gibt es 2 entscheidende Unterschiede bei den von uns angebotenen Gründungsverfahren:
Die „Auftragsgründung“ und die „Vorratsgründung“. Im Falle der Auftragsgründung begleiten/betreuen wir in Zusammenarbeit mit der kooperierenden Rechtsanwaltskanzlei Hilmes für unseren Kunden die Gründung einer neuen SL gemäss den Bedürfnissen und Anforderungen des Kunden. Bei einer Vorratsgründung hingegen übernehmen die Kunden bereits bestehende Gesellschaften.
Für einen Niederlassungsbetrieb in Deutschland stellen wir auf Wunsch auch Treuhänder für die Beantragung des Maklerscheins nach § 34c der Gewerbeordnung, Transportgenehmigung und ähnliche Gewerbeerlaubnisse.
Basispreis Auftragsgründung:
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1.780,-- €
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Basispreis für eine Auftragsgründung durch Treuhänder: (sie müssen hierbei nicht nach Spanien reisen) |
2.380,-- €
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Basispreis für eine "Bestandsgründung":
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2.950,-- € |
Treuhandschaft Gesellschafter 12 Monate durch deutschen RA:
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645,-- € |
Treuhandschaft Geschäftsführer 12 Monate durch deutschen RA:
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1.245,-- € |
Stellung einer Geschäftsadresse in Palma de Mallorca für 12 Monate: (Diese Kosten sind bei unseren Gründungspaketen bereits für 12 Monate enthalten!) |
500,-- €
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Im Preis enthalten sind grundsätzlich ein Bankkonto mit VISA-Card, welches in deutscher Sprache online administriert werden kann, die Beantragung der N.I.E.-Nummer für die beteiligten Funktionsträger, die Steuernummer der Gesellschaft (bei der Auftragsgründung die Beantragung dieser), die Notar- und sonstigen Gebühren für die Anmeldung zum Handelsregister bei Auftragsgründungen, Beantragung und Zertifikat für den Firmennamen (Zentralregister Madrid). Alle behördlichen Gebühren und Notarkosten sind in den Preisen immer enthalten.
Die spanische Büroadresse der SL mit Postweiterleitung ist auch in unseren Preisen für ein Jahr enthalten, beachten Sie dies bitte unbedingt bitte beim Preisvergleich mit anderem Anbietern!
Im Übrigen begleiten wir alle Wege im Rahmen der SL-Gründung in Spanien in Hinblick auf die Gründung durch eigene Mitarbeiter sowie die mit uns zusammenarbeitende Rechtsanwaltskanzlei Hilmes, auf die Zuhilfenahme von weiteren Kooperationspartnern, mit Ausnahme der für hoheitliche Akte wie z.B. Handelsregisteranmeldungen vorgeschriebenen Notariate, können wir aufgrund unserer Sprachkenntnisse und unseres Know-Hows verzichten. Daher sind wir Ihr zuverlässiger und schneller Partner für die spanische Lösung!
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