Limited gründen -Treuhandservices durch RechtsanwaltFür den Betrieb einer englischen Limited oder sonstiger europäischer Rechtsform bieten wir verschiedene, wichtige Treuhandservices an. Beim Preisvergleich mit anderen Anbietern möchten Sie bitte berücksichtigen, dass in unserem Hause die Treuhanddienste ausschließlich von einem in Deutschland zugelassenen und in Kassel ansässigen, deutschen Rechtsanwalt geleistet werden. Auf besonderen Wunsch hin können wir selbstverständlich auch weitere natürliche oder juristische Personen zur Verfügung stellen. Der Treuhänder verfügt über eine saubere Kreditauskunft bei der SCHUFA und der Creditreform und steht daher auch bei Kreditinstituten, mit denen wir nicht zusammen arbeiten, nach erfolgter Absprache für eine Kontoeröffnung kostenpflichtig zur Verfügung. Darüber hinaus ist ist der Treuhänder nicht vorbestraft, hat keine Eintragungen in Gewerberegistern oder Schuldnerverzeichnissen und lebt in geregelten, wirtschaftlichen Verhältnissen. Der Treuhänder führt schon seit seiner Zulassung zum Rechtsanwalt in 1999 neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt zuverlässig und seriös Treuhandschaften verschiedenster Art durch und ist in diesen Angelegenheiten noch nie negativ in Erscheinung getreten. Wir sind gerne bereit, bei Bedarf diese Gegebenheiten durch Vorlage von Urkunden nachzuweisen! Wir weisen an dieser Stelle nochmals eindringlich darauf hin, dass diese Treuhandservices nicht bei einer deutschen GmbH oder gar bei einer U.G. haftungsbeschränkt angeboten werden. Die Gesetzeslage lässt es -offensichtlich bewusst- nicht zu, dass solche Leistungen im Rahmen eines deutschen Gesellschaftsmodelles angeboten werden können. Treuhandkosten bei englischer Limited Gründung:
(Limited-Gründungspreise entnehmen Sie bitte der Rubrik "englische Limited gründen")
Treuhandkosten bei spanischer SL Gründung:
(Komplettpreise im Zusammenhang mit SL Neugründungen/SL Gründung entnehmen Sie bitte der Rubrik „Spanische SL gründen“) |


