Rechtliche Hinweise:
Wir bieten ausdrücklich keine Rechtsberatung an, sondern Dienstleistungen als Unternehmens-
beraterin. Sollte ein Kunde Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz benötigen, verweisen wir ihn grundsätzlich an eine uns bekannte und kompetente Anwaltskanzlei. Bei Angeboten, in denen Rechts-
dienstleistungen im Preis kalkulativ enthalten sind, entsteht darüber hinaus stets ein eigenes Mandants-
verhältnis zwischen dem vermittelten Rechtsdienstleister und dem Kunden.
Soweit Sie dringend Rechtsberatung im Themengebiet der Unternehmens-
formen benötigen, so erhalten Sie diese bei der mit uns kooperierenden Rechtsanwaltskanzlei Johannes Hilmes:
Kassel: +49 (0)561-2076221
Berlin: +49 (0)30-92104679

Limited gründen -Treuhandservices durch Rechtsanwalt

Für den Betrieb einer englischen Limited oder sonstiger europäischer Rechtsform bieten wir verschiedene, wichtige Treuhandservices an. Beim Preisvergleich mit anderen Anbietern möchten Sie bitte berücksichtigen, dass in unserem Hause die Treuhanddienste ausschließlich von einem in Deutschland zugelassenen und in Kassel ansässigen,  deutschen Rechtsanwalt geleistet werden. Auf besonderen Wunsch hin können wir selbstverständlich auch weitere natürliche oder juristische Personen zur Verfügung stellen. 

Der Treuhänder verfügt über eine saubere Kreditauskunft bei der SCHUFA und der Creditreform und steht daher auch bei Kreditinstituten, mit denen wir nicht zusammen arbeiten, nach erfolgter Absprache für eine Kontoeröffnung kostenpflichtig zur Verfügung. Darüber hinaus ist ist der Treuhänder nicht vorbestraft, hat keine Eintragungen in Gewerberegistern oder Schuldnerverzeichnissen und lebt in geregelten, wirtschaftlichen Verhältnissen. Der Treuhänder führt schon seit seiner Zulassung zum Rechtsanwalt in 1999 neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt zuverlässig und seriös Treuhandschaften verschiedenster Art durch und ist in diesen Angelegenheiten noch nie negativ in Erscheinung getreten. Wir sind gerne bereit, bei Bedarf diese Gegebenheiten durch Vorlage von Urkunden nachzuweisen!

Wir weisen an dieser Stelle nochmals eindringlich darauf hin, dass diese Treuhandservices nicht bei einer deutschen GmbH oder gar bei einer U.G. haftungsbeschränkt angeboten werden. Die Gesetzeslage lässt es -offensichtlich bewusst- nicht zu, dass solche Leistungen im Rahmen eines deutschen Gesellschaftsmodelles angeboten werden können.


Treuhandkosten bei englischer Limited Gründung:

Geschäftsgebühr des Treuhänders bei der Zeichnung externer Verträge oder Dokumente €49,00     
Treuhand-Shareholdership für 12 Monate durch zugelassenen, deutschen Rechtsanwalt
€ 219,00
Nominee-Directorship durch zugelassenen, deutschen Rechtsanwalt für 12 Monate (passiv) € 799,00
Treuhand komplett (Shareholder und Director) durch Rechtsanwalt für 12 Monate € 899,00

 (Limited-Gründungspreise entnehmen Sie bitte der Rubrik "englische Limited gründen")

 

Treuhandkosten bei spanischer SL Gründung:

Treuhand-Geschäftsführer für 12 Monate durch Rechtsanwalt € 1299,00
Treuhand-Gesellschafter für 12 Monate durch Rechtsanwalt
€ 799,00


(Komplettpreise im Zusammenhang mit SL Neugründungen/SL Gründung entnehmen Sie bitte der Rubrik „Spanische SL gründen“)