Rechtliche Hinweise:
Wir bieten für den Deutschen Rechtsraum ausdrücklich keine Rechtsberatung an, sondern Dienstleistungen als Unternehmens- beraterin. Sollte ein Kunde Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz benötigen, verweisen wir ihn grundsätzlich an eine uns bekannte und kompetente Anwaltskanzlei. Bei Angeboten, in denen Rechts- dienstleistungen im Preis kalkulativ enthalten sind, entsteht darüber hinaus stets ein eigenes Mandants- verhältnis zwischen dem vermittelten Rechtsdienstleister und dem Kunden. Soweit Sie dringend Rechtsberatung im Themengebiet der Unternehmens- formen benötigen, so erhalten Sie diese bei der mit uns kooperierenden Rechtsanwaltskanzlei in Deutschland:

Rechtsanwalt Johannes Hilmes
Kassel: +49 (0)561-47396600
Berlin: +49 (0)30-609854310

UG versus Limited - tabellarisch

Rechtsform

UG (haftungsbeschränkt)

Limited

Sitz

Sitz der Gesellschaft: Deutschland

Hauptsitz: England, selbstständige oder unselbstständige Zweigniederlassung: Deutschland

Stammkapital

Stammkapital mindestens 1 Euro, 25% des Jahresgewinns muss als eigenkapitalbildende Rücklage zurückgehalten werden bis die Mindesteinlage der gewöhnlichen GmbH in Höhe von 25.000 Euro erreicht wird. Das Kapital muss bei der Gründung vollständig einbezahlt werden. Empfohlen: mindestens 500,00 EUR.

Kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital, die Limited kann bereits ab 1 GBP (circa 1,40 EUR) gegründet werden, es ist jedoch zu empfehlen, das Stammkapital zumindest in Höhe von 100 GBP (EUR) einzutragen. Das Kapital muss nicht gleich vollständig einbezahlt werden.

Gründungsdauer

Circa 2 Wochen.

Anmeldung der Ltd. beim englischen HR (Companies House) 8-10 Stunden, Anmeldung der Zweigniederlassung in Deutschland circa 1-3 Wochen, je nach Bezirk.

Gründungsablauf

Die Unternehmergesellschaft muss bei einem Notar durch Gesellschaftsvertrag gegründet werden.

Anmeldung der Ltd. beim englischen HR (Companies House),

Anmeldung der Zweigniederlassung beim HR mit beglaubigten Übersetzungen der Gründungsunterlagen der Ltd.

Gründungsdokumente

Bei einfachen Unternehmergesellschaften kann eine Mustersatzung verwendet werden, jedoch nur bei nicht mehr als drei Gesellschaftern, ferner benötigt man Abschrift der Gesellschafterversammlung und Gesellschafterliste sowie den notariellen Entwurf der Anmeldung zum Handelsregister.

Die Gründungsurkunde, der englische Handelsregisterauszug sowie Mustersatzung. Für die Anmeldung der Zweigniederlassung muss zusätzlich der notarielle Entwurf der Anmeldung zum Handelsregister angefertigt werden.

Organe

Geschäftsführer und die Gesellschafterversammlung. Ein Geschäftsführer kann nur eine natürliche Person werden, die keinem Berufs- oder Gewerbeverbot unterliegt und nicht wegen Insolvenzstraftaten oder anderen in § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 GmbHG genannten Straftaten verurteilt ist.

Director(s) (Geschäftsführer) und Shareholder (Anteilsinhaber). Ein Geschäftsführer kann nur eine natürliche Person werden.

Steuern

Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie Solidaritätszuschlag .

Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie Solidaritätszuschlag.

Veräußerung von Gesellschaftsanteilen

Durch notarielle Beurkundung.

Durch einfache Schriftform .

Anwendungsbereiche

Geeignet für kleine Unternehmen, insbesondere Dienstleister.

Geeignet für kleine Unternehmen, insbesondere Dienstleister, auch für international tätige Unternehmen und Treuhandunternehmen.