Rechtliche Hinweise:
Wir bieten für den Deutschen Rechtsraum ausdrücklich keine Rechtsberatung an, sondern Dienstleistungen als Unternehmens- beraterin. Sollte ein Kunde Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz benötigen, verweisen wir ihn grundsätzlich an eine uns bekannte und kompetente Anwaltskanzlei. Bei Angeboten, in denen Rechts- dienstleistungen im Preis kalkulativ enthalten sind, entsteht darüber hinaus stets ein eigenes Mandants- verhältnis zwischen dem vermittelten Rechtsdienstleister und dem Kunden. Soweit Sie dringend Rechtsberatung im Themengebiet der Unternehmens- formen benötigen, so erhalten Sie diese bei der mit uns kooperierenden Rechtsanwaltskanzlei in Deutschland:

Rechtsanwalt Johannes Hilmes
Kassel: +49 (0)561-47396600
Berlin: +49 (0)30-609854310

UG haftungsbeschränkt

Die Frage, welche Rechtsform für ein Unternehmen die richtige ist, lässt sich prinzipiell immer nur unter Beachtung des Geschäftsmodells und der damit einhergehenden Branche beantworten. Daher stellt die U.G. haftungsbeschränkt, insbesondere für Unternehmen, die im Rechtsverkehr, aus welchen Gründen auch immer, eine deutsche Rechtsform benötigen und gleichfalls Haftungsschutz zum Schutze des Privatvermögens ohne der Verpflichtungen zur Einzahlung eines hohen Stammkapitals erzielen möchten, oftmals die beste Lösung dar. Dies dürften in vielen Fällen selbst bei kritischer Betrachtung der sonstigen Gesetzesänderungen der Fall sein.

Die deutsche Rechtsform der "Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt", kurz "U.G. haftungsbeschränkt", ist seit dem 01.11.2008 die deutsche Antwort auf die Verbreitung der Niederlassungen britischer Limiteds im deutschen Rechtsraum. Sie entspricht in gesellschaftsrechtlicher Natur, bis auf die Bestimmungen zum Stammkapital, voll und ganz der GmbH. Sie lässt sich bereits mit einem Stammkapital von nur einem Euro gründen. Von dieser theoretischen Möglichkeit sollte man jedoch aus verschiedenen Gründen, wie auch bei der britischen Limited, zur Vermeidung von Nachteilen nicht Gebrauch machen. Es empfielt sich daher eine Gründung mit einem Stammkapital von mindestens 500,00 Euro, welches sich bei der Übernahme unserer Vorrats-UG ohne weiteres durch eine Kapitalerhöhung erzielen lässt. Im Falle der Neugründung sollte man dies bereits von vorne herein bedenken.

Zur Vorbereitung der Übertragung benötigen wir von Ihnen lediglich das Datenblatt zur U.G.-Übernahme. Schon in wenigen Tagen sind Sie mit einer im Handelsregister eingetragenen Firma voll handlungsfähig. Beim Wunsch der Neugründung auf Basis der Mustersatzung verwenden Sie bitte das gleiche Datenblatt.

Wir bieten die UG haftungsbeschränkt als Vorratsgesellschaft zu einem Preis von 475,00 EUR an. Da es sich um einen Verkauf von Geschäftsanteilen handelt, fallen keine Umsatzsteuern an. Die Kosten für die notarielle Übertragung nebst Handeslsregister trägt der Kunde, bzw. die Gesellschaft, in eigener Verantwortung.

Bereits in den nächsten Tagen sind Sie mit der UG voll handlungsfähig!

 

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