Rechtliche Hinweise:
Wir bieten ausdrücklich keine Rechtsberatung an, sondern Dienstleistungen als Unternehmens-
beraterin. Sollte ein Kunde Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz benötigen, verweisen wir ihn grundsätzlich an eine uns bekannte und kompetente Anwaltskanzlei. Bei Angeboten, in denen Rechts-
dienstleistungen im Preis kalkulativ enthalten sind, entsteht darüber hinaus stets ein eigenes Mandants-
verhältnis zwischen dem vermittelten Rechtsdienstleister und dem Kunden.
Soweit Sie dringend Rechtsberatung im Themengebiet der Unternehmens-
formen benötigen, so erhalten Sie diese bei der mit uns kooperierenden Rechtsanwaltskanzlei Johannes Hilmes:
Kassel: +49 (0)561-2076221
Berlin: +49 (0)30-92104679

GmbH Übernahme

Wir übernehmen GmbH's aus allen Branchen und garantieren Ihnen auch in schwierigen Fällen eine unkomplizierte und reibungslose Abwicklung. Die mit uns kooperierenden Rechtsanwälte haben sich in die am 01.11.2008 in Kraft getretenen Gesetze (MoMiG) eingearbeitet.

  • komplette Insolvenzabwicklung durch kooperierende Rechtsanwälte, jedoch oft vermeidbar! (keine Rechtsberatung durch Jenty)
  • Rückübertragung der Gesellschaft nach Sanierung
  • Ausgliederung rentabler Geschäftszweige in eigenständige Kapitalgesellschaften
  • sofortige Verlegung des kompletten Verwaltungssitzes in das Ausland (nunmehr zulässig nach §4a GmbHG)

 

Bei unseren Dienstleistungen achten wir stets streng auf die Einhaltung der geltenden Gesetze, insbesondere in Hinblick auf die lokalen insolvenzrechtlichen Bestimmungen, im zuständigen Sitzstaat der GmbH, der nunmehr nicht mehr in Deutschland vorgeschrieben ist.

Die üblichen Schritte beim Verkauf einer GmbH sind:

  • Entlastung und Abbestellung des jetzigen Geschäftsführers
  • sofortige Bestellung eines neuen, kompetenten Geschäftsführers
  • Übertragung der Geschäftsanteile
  • notarielle Beurkundung (möglich binnen 24 Stunden)
  • bei Bedarf sofortige Firmensitzverlegung  (nunmehr auch in das Ausland möglich)

Wir übernehmen in der Regel die Geschäftsanteile Ihrer GmbH und stellen einen neuen Geschäftsführer. Für die übrigen Schritte vermitteln wir anwaltlichen Rat bzw. einen Notar, da Jenty im Gegensatz zu den mit uns kooperierenden Anwälten nicht zur Rechtsberatung zugelassen ist.

Helfen werden wir Ihnen selbst in schwierigsten Fällen. Da die Abwicklungsumstände sehr individuell sind, bitten wir Sie um Verständnis dafür, dass wir hier keine Preise oder Versprechen jedweder Art abgeben möchten. Dies ist in unseren Augen absolut unseriös. In den meisten Fällen finden wir jedoch zusammen mit Ihnen sicherlich eine Lösung, so dass wir Ihr Problem sehr schnell beheben können. Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot zur Lösung Ihres Problems.

Bitte beachten Sie, dass die alten Funktionäre nicht automatisch nach einer Anteilsübertragung oder Geschäftsführerabbestellung alle Sorgen los sind. Im Insolvenzfalle sind die alten Geschäftsführer noch für 24 Monate nach ihrer Abbestellung mitwirkungspflichtig.

Warten Sie nicht länger, bevor es zu spät ist und Sie in unverhältnismässig grosse Schwierigkeiten geraten.

Bitte beachten Sie insbesondere folgenden Hinweis: Wir bieten ausdrücklich keine Rechtsberatung an, sondern Dienstleistungen als Unternehmensberaterin. Sollte ein Kunde Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz benötigen, verweisen wir ihn grundsätzlich an eine uns als kompetent bekannte Anwaltskanzlei.

Rufen Sie uns einfach unter +49 (0)561 7662057-0 an und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Besprechungstermin oder bereits einen endgültigen Termin beim Notar!